Univ. Doz. Dr. Kurt Meszaros Facharzt für Psychiatrie und Neurologie

 

Psychotherapeut

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Van Swietengasse 2, A-1090 Wien, Telefon: 01/319 54 90, Fax: 01/319 98 78


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An das                                            ..,.--

Bezirksgericht Innere Stadt Wien

z.H. Abt. f

Marxergasse l a

1030 Wien       ^tsffi***""''^    

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"!                                                    Wien, 18.11.2008

Psychiatrisch-Neurologisches Gutachten

über Herrn Ernst Heinzelmaier, geb. am 8.1.1960 whft.: Meiselstraße59/31 1140 Wien


 

 


 

AZ: 4 P 166/06 a


 

 

Auf Ersuchen des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien, mit Beschluss vom 30.9.2008 wird über Obgenannten ein Gutachten erstatten und auf die Frage eingegangen

•    ob die betroffene Person an einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung leidet;

•    welche Angelegenheiten die betroffenen Person aus diesem Grund nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich besorgen kann und ob sie testierfähig ist;

•    ob der Gefahr eines Nachteils durch Bestellung eines Sachwalters abgeholfen werden kann;

•    ob die Teilnahme der betroffenen Person an der mündlichen Verhandlung möglich oder ihrem Wohl abträglich ist

•            •    ,        '                                                  '                                   :   '
Das  Gutachten  stützt  sich auf die  Unterlagen des  Gerichtes,  sowie  die persönliche

psychiatrisch-neurologische  Untersuchung von Herrn Heinzelrnaier am  18.11.2008  im Rahmen der Ordination des Sachverständigen.

 

 

Eingesehene Akten und Befundberichte (zusammcngefasst):

Bezirksgericht Klosterneuburg, 13.2.2003:

Herr RA Dr. Karl König wird zum Verfahrenssachwalter und einstweiligen Sachwalter zur Vertretung vor dem Bezirksgericht Klosterneuburg im Verfahren 14 C 669/02 i bestellt.

Klage, 4.11.2002':

Kapitalforderung € 870,84

Nachdem die beklagte Partei mit der Rückzahlung einer Rate seit mehr als sechs Wochen in

Rückstand geraten ist, wird diese unter Androhung des .......verlust vermahnt.

Zahlreiche Schreiben von Herrn Heinzelmaier mit zum Teil religiösen Inhalten

Protokoll, BG Klosterneuburg, 1.11.2003:

bin vor 20 Jahren der Hare-Krishna Bewegung beigetreten. Bin heute Freund der Bewegung. Daher kochen wir oft gemeinsam mit äußerst hervorragendem Standard. Ich helfe mit und gebe eine Spende, weil Lebensmittel sehr teuer geworden sind... Leiter der Bregenzer BH Dieter Steurer hat bei mir mit dem Auto eingebrochen und versucht mein Inventar zu stehlen; dies konnte ich abwenden. In Vorarlberg bin ich als entsagter, drogenunabhängiger Mönch bekannt. In meiner Jugend habe ich etwas Haschisch geraucht. Man wollte mir aufgrund eines nicht eindeutig festgestellten hinduistischen Wahns den Führerschein wegnehmen. Ich habe jetzt Tinnitus und eine reduzierte Merkfähigkeit.. .vergesse öfters Termine... die Merkfähigkeit ist jedoch deutlich besser geworden. Seit ich keinen künstlichen Süßstoff mehr einnehme, geht es mit der Merkfähigkeit deutlich besser.

... ich konnte mich noch anziehen und aus dem Haus flüchten; habe mich im Wald versteckt um nüchtern zu werden. Das hat Jahre gedauert. Es gibt Gerüchte, dass mk eine LSD-ähnliche Substanz beigemischt wurde. Seit damals habe ich Probleme mit der Merkfahigkeit. Ich bin dann nach Dänemark in ein Krishnamönchszentrum geflüchtet... ...ein sinnvolles Gespräch ist grundsätzlich möglich, allerdings beantwortet er manche Fragen sehr ausschweifend oder ausweichend. Die Antworten lassen mitunter auf einen religiösen Wahn des Betroffenen schließen...

 

 

Gutachten, Dr. SiegfriedSchranz, 14.4.2004: Sachwalterschaftssache;

darin enthalten: Ärztliches Gesamtgutachten, Pensionsversichenmgsanstalt, 14.3.2003: ...schizophrene Psychose bekannt, soweit bekannt bisher nicht psychiatrisch behandelt; konkrete Frage kann er eigentlich kaum beantworten; er verliert sich in weitschweifigen Erklärungen...es liegt eine schizophrene Psychose vor. Durch die vorliegende psychische Erkrankung sind einerseits die geistige Leistungsfähigkeit, wie das Erfassen komplexer Abläufe und Geschehnisse aber auch das Anstellen kalkulatorischer, realitätsbezogener Überlegungen betroffen. Daraus resultierende Persönlichkeitsveränderungen fuhren zu inadäquaten Reaktionen im alltäglichen Leben. Durch die vorangegangen Verminderung der Überblicksgewinnung und herabgesetzter Kritikfähigkeit in allen komplexen Aufgaben ist er nicht in der Lage seine Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils für sich zu regeln. Er bedarf der Beistellung eines Sachwalters

Ärztliches Gesamtgutachten, Pensionsversicherungsanstalt, 17.3.2003:

Diagnosen: ICD-10: F 20.9

...lebt völlig realitätsfern in einer Phantasiewelt mit fernöstlichen Religionsinhalten; sehr

auffallend ist eine schwere Denkstörung, wodurch die Kommunikation sehr erschwert wird

Antrittsbericht, Dr. Karl König, 9.8.2004:

Herr Heinzelmaier hat seine Wohnung aufgelöst. Er hat schon einige Zeit vorher bei Bekannten in Wien gewohnt, musste allerdings aus dieser Wohnung ausziehen bzw. wurde hinausgeworfen. Herr Heinzelmaier hat daraufhin ein Zelt im Wald von Greifenstein aufgeschlagen, wo er laut seinen Angaben seit l .5.2004 bis dato wohnt....

»

Jahresbericht, Dr. König, 6.4.2005:

Hauptanschrift: www.baumpost.at und lichtimnebel.yahoo und er habe so viele Anschriften, wie der Himmel Sterne. Als irdische Anschrift und als aktueller Nebenwohnsitz und Servicezentrale der Intergalax gibt er eine Adresse in Wien an.

Jahresbericht, 2006-2007:

.. .korrespondiert nach wie vor mittels E-Mail. Da diesem nach wie vor der Aufenthaltsort des

Betroffenen nicht bekannt ist...

 

Protokoll, BG Innere Stadt, 30.9.2008:                                         :

...benötige keinen Sachwalter mehr; die frühere Diagnose, schizophrene Psychose halte ich für übertrieben; ich war zu einer bestimmten Zeit von komischen Leuten umgeben; ich denke es war eine Sekte Bin derzeit TV-Moderator im Internet www.krisi.net/ernsti

NEUROPSYCHIATRISCHE UNTERSUCHUNG:

Herr Heinzelmaier kommt in Begleitung einer Freundin, Frau Mona Böen, zur Untersuchung. Die Untersuchung wird primär mit Herrn Heinzelmaier begonnen. Herr Heinzelmaier wird auf den Zweck der Untersuchung hingewiesen. Er führt aus, dass ihm dieser nachvollziehbar sei.

Nach der aktuellen Befindlichkeit befragt, fuhrt Herr Heinzelmaier aus, dass es ihm gut gehe. Nach der Einnahme von Medikamenten befragt, verneint er dies.

Nach der aktuellen Behandlungssituation befragt, fuhrt er aus, dass er sich derzeit bei der Caritas in Betreuung befinde. Dort betreue ihn Herr Andreas Kovanda, ein Sozialarbeiter. Er kenne Herrn Kovanda seit er in der aktuellen Wohnung, dort wohne er seit drei Monaten, leben. Es handle sich bei der aktuellen Wohnung um eine von der Caritas betreute Wohnung.

Danach befragt, wovon er aktuell finanzielle lebe, führt er aus, dass er eine Pension erhalte. Die Höhe der Pension betrage ca. € 700,- monatlich. Sie beinhalte auch die Ausgleichszulage. Er habe dies auch auf seiner Website eingescannt.

Nach dem Erhalt von Pflegegeld befragt, verneint er dies. Sonstige Unterstützungen erhalte er nicht.

Danach befragt, führt er aus, dass er zuletzt in einem Projekt in Dornbirn tätig gewesen sei. Er sei dort Kreativbetreuer gewesen und habe im Rahmen eines Werkvertrages dort mitgearbeitet. Es sei um die Betreuung suchtkranker Personen gegangen. Über diese Zeit gebe es auch Filmmaterial.

 

 

Danach befragt, führt er aus, dass er vom Grundberuf Vermesser sei. Er habe diesbezüglich einen Lehrgang absolviert. Eigentlich wollte er sich in den künstlerischen Bereich, das heißt in die Malerei bzw. Filmbranche, entwickeln. Er fuhrt aus, dass er auch in einer Malschule südlich von Florenz einen sehr guten Maler besucht habe. Er sei aktuell auch in diesem Bereich tätig. Er male derzeit ein ca. 3x4 großes Bild. Sein frührer Lehrer sei in der Zwischenzeit ein berühmter Maler.

Nach der aktuellen Familiensituation befragt, fuhrt er aus, dass er alleine lebe. Er habe keine eigenen Kinder.

Nach der HerkunfJtsfamilie befragt, fuhrt er aus, dass er mit dem jüngsten Bruder einen guten Kontakt habe. Diesen habe er auch vor kurzem erst gesehen. Die Mutter plane er zu besuchen. Diese lebe derzeit in einem Pflegeheim und sei Rollstuhl-bedürftig. Der Vater sei bereits verstorben. Insgesamt habe er zwei Brüder und eine Schwester. Er habe mit seinen Geschwistern noch einige Punkte, die ihm wichtig wären, dass sie geklärt werden, zu besprechen. Herr Heinzelmaier erzählt drüber, dass Herr Dr. König ihm damals kein Geld gegeben habe, damit er nach hause zu seinen sterbenden Vater fahren könne. Dieser sei dann gestorben, ohne dass er sich von ihm habe persönlich verabschieden können. Der Vater habe an Demenz gelitten. Der jüngere Bruder habe gemeint, dass es so besser gewesen sei. Der Vater hätte ich nicht mehr erkannt.

Nach den ursprünglichen Gründen zur Einleitung des Verfahrens befragt, führt er aus, dass er diese selbst nicht wisse. Es sei vielleicht sinnvoll sich hier sich mit dem jetzigen Sachwalter Herrn Dr. König in Verbindung zu setzen.

Danach befragt, führt er aus, dass er sich zum damaligen Zeitpunkt in keiner psychiatrischen und/oder neurologischen Behandlung befunden habe. Er damals jedoch unter Tinnitus gelitten; dies sei aber keine psychiatrische Erkrankung. Dieser habe sich in der Zwischenzeit gebessert. Wer nun wirklich ein Motiv für die Einleitung der Sachwalterschaft habe könnte, könne er nicht sagen. Es könne aus dem früheren Bekanntenkreis in Dornbirn und/oder aus der Familie entstanden sein. Es sei dies aber eine lange Geschichte. In der Folge erzählt Herr Heinzehnaier über Ereignisse in Vorarlberg, über seine Bestrebungen statt dem Arbeitslosengeld ein Grundeinkommen für alle zu etablieren, seine viel diskutierte Therapie

 

 

suchterkrankter Personen auf der Ahn, über eine Beziehung zu einem Herrn Steurer, wobei er daraufhinweisen möchte, dass die Angaben im früheren Gutachten, dass er gesagt haben soll, dass Herr Steurer in sein Auto eingebrochen sei, nicht stimmen würden.

Der    frühre Gutachter sei ein Freundlicher gewesen, aber dies habe er offenbar falsch

verstanden.

Es sei damals auch ein hinduistischer Wahn bei ihm diagnostiziert worden. Es stimme er sei

bei der Hare Krishna Sekte dabei gewesen, er sei ein guter Fahrer gewesen.

Nach Verkehrsunfällen mit Bewusstlosigkeit befragt, verneint er dies. Er habe einmal mit dem Bus einen Verkehrsunfall gehabt und habe sich dabei am Fuß verletzt.

Nach Suchtproblemen befragt, führt er aus, dass er Kaffeetrinker sei. Er habe in jungen Jahren Hanf geraucht, dies sei jedoch schon lange her. Dieses habe bei ihm auch zu Merkfahigkeitsstörungen geführt. Dies habe sich jedoch in der Zwischenzeit alles gebessert.

Nach neurologischen Behandlungen, insbesondere wegen Epilepsie befragt, verneint er dies.

Nach psychiatrischen Behandlungen wegen Depression, Suizidversuchen, schweren Ängsten und/oder psychotischen Zuständen befragt, verneint er dies ebenfalls.

Er habe sich beim Krieg in Bosnien als Freiwilliger gemeldet. Dies sei auch eine Erfahrung für ihn gewesen.

Danach befragt, führt er aus, dass er mit Dr. König vereinbart habe, dass dieser monatlich € 400,- auf ein Konto überweise. Er habe dafür eine Bankomatkarte. Die Handhabung der finanziellen Sachen habe gerade zu Beginn der Sachwalterschaft überhaupt nicht geklappt. Aktuell habe er zwar Schulden; diesen liegen jedoch weit unter € 1000. Dies könne er sich auch selbst regeln.

Er führt aus, dass eine Kommunikation zwischen im und dem Sachwalter Dr. König kaum möglich sei. Dies betreffe jedoch nicht nur ihn, sondern auch seinen jüngsten Bruder und den Sachwalter.

 

Der Untersuchung beigezogen wird Frau Mona Bojen, eine Freundin des Untersuchten. Sie fuhrt aus, dass sie Herrn Heinzelmaier seit ca. zwei Jahren kenne. Frau Bojen danach befragt, führt aus, dass sie glaube, dass Herr Heinzelmaier seine Sachen selbst regeln könne. Sie wisse auch, dass ihn die Tatsache, dass er die Dinge nicht selbst entscheiden könne auch unglücklich mache. Sie fuhrt aus, dass sie Herrn Heinzelmaier gut kenne; sie würde sich 2-3 Mal die Woche treffen.

Herr Heinzelmaier fuhrt aus, dass beim letzten Gutachten festegestellt worden sei, dass er an einer Psychose leide. Diese stimme jedoch nicht. Er kenne Personen, die an einer Psychose leiden und so sei es bei ihm nicht. Es gebe auch über das Erstgutachten eine Aufzeichnung. Danach befragt, wie welchen Überlegungen Frau Bojen ihn hierher begleitet habe, führt er aus, dass diese quasi wie eine Zeugin füngieren hätte sollen. Aufgrund des bei ihnen bestehenden Vertrauensverhältnisses. Den Sachverständigen betreffend sei dies jedoch nicht notwendig gewesen.

Psychopathologischer Status:

Der Genannte ist bewussteinsklar. Zeitlich eingeschränkt, situativ, örtlich und zur Person ausreichend orientiert. In den mnestischen Leistungen, sowohl Funktionen das Kurzzeit- als auch Langzeitgedächtnis betreffend nicht reduziert. Im Duktus aufgelockert, in Teilen abgleitend, ausholend, bei Nachfragen meist zum Ziel führend. Konzentration, Auffassung und Aufmerksamkeit ausreichend erhalten. Zeichen eines organischen Psychosyndroms sind nicht fassbar. Keine ursprüngliche Intelligenzminderung.

Befindlichkeit subjektiv ausgeglichen. Stimmungslage normothym. Keine akute Suizidalität. Keine akuten Halluzinationen. Wahnideen weiterhin fassbar. Affizierbarkeit im positiven und negativen Skalenbereich gegeben. Im Affekt freundlich, zugewendet, in Teilen unkritisch. Anmutungserlebnisse sind fassbar. In der Kontaktaufnahme und Beziehungsgestaltung zurückhaltend. Im Antrieb unauffällig. Psychomotorisch unruhig, getrieben.

Biorhythrnusstörungen im Sinne von Ein- und Durchschlafstörungen aktuell nicht gegeben. Appetit und Gewicht konstant. Schizoide Persönlichkeitsstruktur. Sozialer Rückzug.

 

 

Neurologischer Status:

Keine Halbseitenzeichen. Keine Epilepsie. Keine Meningismuszeichen.

Medikation:

Interne Medikation: keine Psychopharmaka: keine

Neuropsychiatrische und somatisch relevante Diagnosen (ICD-10):

Schizophrenen Psychose, Residuum                                                    ~

ZUSAMMENFASSUNG UND BEFUNDUNG:

Die Begutachtung von Herrn Ernst Heinzelmaier erfolgte auf Ersuchen des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien.

Anamnestisch findet sich beim Betroffenen keine psychiatrische und/oder neurologische Vorbehandlung. Es finden jedoch im Langzeitverlauf Zeichen einer schizophrenen Störung mit Störungen des Denkens und der Wahrnehmung. Es bestehen hier Diskrepanzen in der Beurteilung dieser Symptomatik in der Selbst-und Fremdwahmehmung.

Aufgrund eines Selbstfürsorgedeßzites in der Handhabung seiner Angelegenheiten wurde für den Betroffenen die Einleitung einer Sachwalterschaft angeregt und etabliert. Da der Untersuchte nun meint seine Angelegenheiten selbst regeln zu können, wurde die aktuelle Untersuchung notwendig.

Zum Zeitpunkt der aktuellen Untersuchung durch den Sachverständigen finden sich beim Betroffenen Zeichen eines schizophrenen Residualzustandes. Es finden sich diskrete Hinweise auf Störungen des Denkens, der zeitlichen Orientierung, sowie der Wahrnehmung

 

 


 

und Verarbeitung von wahnhaften Erlebnisinterpretationen mit den selben Inhalten wie zum Zeitpunkt der Erstbegutachtung.

Die Überblicksgewinnung komplexe Angelegenheiten wie die Handhabung seiner Finanzen oder die Etablierung von Maßnahmen seine Grundversorgung und Absicherung betreffend ist herabgesetzt.

Der Realitätsbezug zur Erledigung von Angelegenheiten des Alltages ist als krankheitswertig verändert zu beurteilen.

Die Kritikfähigkeit ist als reduziert zu beurteilen. Es besteht keine Krankheitseinsicht. Der Untersuchte neigt hier zur Beurteilung seines Tuns und Handelns unter dem Gesichtspunkt der psychotisch veränderten Wahrnehmung und nicht im kulturellen Kontext

Es besteht ein Selbstfürsorgedefizit, der Untersuchte bedarf weiterhin der Unterstützung durch andere Personen.

 

 

GUTACHTEN:


 

1.   Bei Herrn Ernst Heinzelmaier findet sich eine neuropsychiatrische Erkrankung im Sinne eines Residualzustandes einer schizophrenen Psychose.

2.   Aufgrund dieser Symptomatik bedarf der Betroffene aktuell der Hilfe eines Sachwalters im bisherigen Umfang. Im Langzeitverlauf ist es jedoch auch offenbar durch die gesetzten psychosozialen Maßnahmen zu einer Besserung im Zustandsbild gekommen.

3.   Eine weitere Besserung des Zustandsbildes ist aktuell ohne Einleitung einer psychiatrisch-psychopharmakologischen Behandlung nicht zu erwarten.

4.  Eine Teilnahme des Genannten an der Tagsatzung ist dessen Wohle prinzipiell nicht abträglich.

5.   Eine freie Testierfahigkeit ist bei veränderter Erlebnisverarbeitung nicht gegeben.


 

 


 

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